Betreuung von Abschlussarbeiten: Master- & PhD-Arbeiten

Betreuung von Masterarbeiten

Wer darf betreuen?

Interne wissenschaftliche Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter des Instituts für Psychologie welche eine Lehrbefugnis (venia docendi) bzw eine gleichzuhaltende Qualifikation besitzen oder im gewählten Fachbereich ein Doktorat- bzw PhD-Studium abgeschlossen haben.

Die Liste der möglichen internen Betreuer:innen ist gleichzusetzen mit der Liste der möglichen Vorsitzenden und Prüfere:innen von Masterabschlussprüfungen.

Externe Betreuer:innen müssen eine Lehrbefugnis (venia docendi) einer anerkannten inländischen Universität oder einer anerkannten ausländischen Universität, welche an der Universität Innsbruck gleichwertig ist, besitzen; oder Personen ohne Lehrbefugnis an einer anerkannten ausländischen Universität mit einer der Lehrbefugnis (venia docendi) an der Universität Innsbruck gleichzuhaltenden Qualifikation aufweisen.

Vor Antragstellung einer externen Betreuung sollten die Studierenden mit dem/der Studienbeauftragten Rücksprache halten.

Die genaue Regelung findet sich §25 Abs2 der studienrechtlichen Bestimmungender Satzung der Universität Innsbruck.

Betreuung von Dissertationen

Es braucht ein Dissertations-Betreuer:innenteam aus 2 Personen mit Lehrbefugnis (venia docendi) oder mit einer gleichzuhaltenden Qualifikation. In der Regel ist mindestens 1 Person aus dem Kreis der internen Mitarbeiter:innen mit Lehrbefugnis (venia docendi).

Die genaue Regelung findet sich §26  der studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der Universität Innsbruck.

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