Ablauf und Pflichten für die Stipendiat:innen des „Doktoratsstipendiums aus der Nachwuchsförderung"

Die Zuerkennung des Stipendiums erfolgt für vorerst 6 Monate. Die monatlichen Raten von 975 Euro werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie das Stipendium annehmen (d.h. die Annahmeerklärung abschicken – erfolgt über LFU:online). 

4 bis 6 Wochen vor Ablauf dieses Stipendiums kann um weitere 6 Monate (1. Verlängerung) angesucht werden (erfolgt über LFU:online). Voraussetzung für die Verlängerung ist ein nachgewiesener Dissertationsfortschritt, der vom Dissertationsbetreuer/der Dissertationsbetreuerin bestätigt wird.

Eine außerordentliche Verlängerung auf max. 18 Monate, kann nur bei entsprechendem Leistungsnachweis (z.B. Publikationen, Tagungsbeiträge) und in bestimmten Ausnahmefällen, wie etwa als Überbrückungsfinanzierung vor einer Projektanstellung, gewährt werden. Zur Beantragung einer außerordentlichen Verlängerung ist ein Kurzbericht (max. 2-3 Seiten) sowie eine Stellungnahme Ihres:r Dissertationsbetreuers:in zu Ihrem Dissertationsfortschritt an   forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu senden. Bitte kontaktieren Sie uns vor der Beantragung einer außerordentlichen Verlängerung (  forschungsfoerderung@uibk.ac.at). 

Unabhängig davon, wie lange ein Doktoratsstipendium bezogen wurde, ist binnen vier Wochen nach Ablauf des Stipendiums ein Endbericht (max. 2-3 Seiten) mit der Stellungnahme des:r Betreuers:in dem Vizerektorat für Forschung zu übermitteln ( forschungsfoerderung@uibk.ac.at). 

Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium finanziell geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Forschung, gewährte Stipendium hinzuweisen. Weiters soll in der Titelei die Affiliation zum Institut des:r Autor:in und vor allem auch zur Universität Innsbruck angeführt werden.

Bitte übermitteln Sie uns nach Fertigstellung der Dissertation die beiden Gutachten  ( forschungsfoerderung@uibk.ac.at).

Pflichten der Stipendiat:innen

Sie sind verpflichtet jede Änderung Ihrer angegebenen Daten unverzüglich schriftlich zu melden (forschungsfoerderung@uibk.ac.at) d.h. Abbruch des Studiums, Änderung der Zustelladresse, etc. 

Widerrechtlich bezogene Raten müssen unverzüglich zurückerstattet werden.

Für den Zeitraum des Stipendienbezuges gilt ohne Ausnahme das Verbot der Erwerbstätigkeit an der Universität Innsbruck!

Bitte beachten Sie:

 - es liegt kein Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag vor

- es gibt keine Verpflichtung zur Gegenleistung der StipendiatInnen, insbesondere keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung

- keine Weisungsunterworfenheit

- keine Festlegung von Arbeitszeit und Arbeitsort

- die StipendiatInnen arbeiten in selbstbestimmtem Umfang für sich selbst

- es muss kein Arbeitsplatz an der Universität bereitgestellt werden

- StipendiatInnen sind nicht in die Organisation des Institutes eingebunden

- StipendiatInnen müssen sich selbst um eventuelle Meldung bei der SVA und dem Finanzamt kümmern.


Rückfragen & Beratung

projekt.service.büro
Forschungsförderung und Mentoring

MMag. Dr. Gundula Maria Schwinghammer

+43 512 507 34417
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Adresse
Karl-Schönherr-Straße 3
A-6020 Innsbruck 

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